Unter den Gesichtspunkten aus Teil 1 zu Open Source Lizenzen ist mittlerweile eine große Anzahl an verschiedenen Lizenzen erschienen. Als einer der bekanntesten dürfte hier die GNU General Public License (GPL) erwähnt werden, unter welcher z.B. der meiste Teil des Betriebssystems Linux, eingeschlossen seiner Desktop-Umgebung KDE, das weit verbreitete OpenOffice.org Office-Paket, sowie zahlreiche Programme (GIMP, Blender) und anderes (MySQL) veröffentlicht wurden. Die GPL erfüllt natürlich die obengenannten Anforderungen an Open Source Software, allerdings unter der Beachtung eines starken Copylefts. Dieses besagt, dass alle abgeleiteten Programme eines unter der GPL stehenden Werkes nur dann verbreitet werden dürfen, wenn diese
ebenfalls zu den Bedingungen der GPL lizenziert werden. Dieses starke Copyleft ist dadurch zu einem der Hauptkritikpunkte geworden. Deshalb wurde, um diesem starkem Copyleft etwas entgegenzuwirken, die Lesser GPL (LGPL) herausgebracht, welche zwar ebenfalls ein Copyleft beinhaltet, allerdings in schwächerer Form. Weitere Kritikpunkte an der GPL selbst betreffen den ideologischen Ton der Präambel (welche nach verbreiteter Annahme selbst jedoch keine rechtliche Wirkung entfaltet) und die Länge der Lizenz.
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