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AGB
Hier finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Allgemeine Vertragsbedingungen zur Homepageerstellung der Ilimitado OHG
(Die Ilimitado OHG wird nachfolgend als Anbieter bezeichnet)
§ 1 Gegenstand des Vertrages(1) Gegenstand des Vertrages ist die Entwicklung und Umsetzung eines Konzeptes für die Erstellung einer Website unter Berücksichtigung der gewünschten Bedingungen sowie den gewünschten zusätzliche Leistungen (s.o.).
§ 2 Pflichten des Anbieters
(1) Der Anbieter verpflichtet sich, nach den Vorgaben des Kunden ein Konzept für einen Webauftritt zu entwickeln und eine gebrauchstaugliche Website zu erstellen.
(2) Der Anbieter erbringt seine vertraglich geschuldeten Leistungen in zwei Phasen nach Maßgabe des folgenden Absatzes:
(3) Der Anbieter erarbeitet zunächst ein Konzept bzw. Entwurf für die Website. Nach Fertigstellung des Konzepts und nach Freigabe des Konzepts
durch den Kunden erstellt der Anbieter die Endversion der Website.
(4) Der Anbieter verpflichtet sich, die Website "barrierefrei" zu gestallten, d.h. unter Berücksichtigung der aktuellen W3C Standards WAI-AA -
WCAG 1.0, xHTML 1.0 und CSS.
(1) Der Kunde stellt dem Anbieter die in die Website einzubindenden Inhalte zur Verfügung. Für die Bereitstellung der Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich.
Zu einer Prüfung, ob sich die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte für die mit der Website verfolgten Zwecke eignen und ob die Inhalte rechtmäßig sind, ist
der Anbieter nicht verpflichtet.
(2) Zu den vom Kunden bereit zu stellenden Inhalten gehören insbesondere sämtliche einzubindende Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Tabellen sowie alle weiteren
Medieninhalte.
(3) Der Kunde wird dem Anbieter die gemäß vorstehenden Absätzen zu liefernden Inhalte und Angaben spätestens unverzüglich nach Beendigung der Konzept-/Entwurfsphase
zur Verfügung stellen.
(4) Sobald der Anbieter ein Konzept erstellt hat, dass die vertraglichen Anforderungen gemäß § 2 Absatz 3 dieses Vertrages erfüllt, wird der Kunde das Konzept
freigeben. Diese Freigabe kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen.
(1) Nach Fertigstellung der Website ist der Anbieter verpflichtet, dem Kunden die Website auf einem geeigneten Datenträger zur Verfügung zu stellen oder - sofern
vom Kunden verlangt - auf einem vom Kunden benannten Server zugänglich zu machen.
(2) Der Kunde ist zur Abnahme der Website verpflichtet, sofern die Website den vertraglichen Anforderungen entspricht. Die Abnahme kann sowohl mündlich als auch
schriftlich erfolgen.
(3) Während der Fertigstellungsphase ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden einzelne Bestandteile der Website zur Teilabnahme vorzulegen. Der Kunde ist zur
Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile der Website den vertraglichen Anforderungen entsprechen.
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die Website zu nutzen.
(2) Der Kunde erhält die Webseite in seiner vollendeten Form. Alle Rechte und das Copyright für die Programmierung, Strukturierung und Umsetzung der Seite,
sowie die verwendeten Scripte bleiben beim Anbieter.
(3) An geeigneten Stellen werden in die Website Hinweise auf die Urheberstellung des Anbieters aufgenommen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Hinweise
ohne Zustimmung des Anbieters zu entfernen. Die Einräumung der Nutzungsrechte wird erst wirksam (§ 158 Abs. 1 BGB), wenn der Kunde die gem. § 6 dieses
Vertrages geschuldete Vergütung vollständig an den Anbieter entrichtet hat.
(4) Das Nutzungsrecht gilt nur für die Nutzung der Website insgesamt bzw. von Bestandteilen der Website im Internet. Der Kunde ist nicht berechtigt,
einzelne Gestaltungselemente der Website oder die vollständige Website in anderer Form - insbesondere in gedruckter Form - zu nutzen.
(1)Nach Freigabe der Endversion der Website durch den Kunden stellt der Anbieter dem Kunden die Leistungsvergütung in Form einer Rechnung mit der vorher
vereinbarten Summe zzgl. Mehrwertsteuer.
(2) Die Höhe der Vergütung wird vor Vertragsbeginn zwischen dem Anbieter und dem Kunden vereinbart. Die Art der Vergütung kann eine Pauschalvergütung,
eine Vergütung von Einzelleistungen sowie eine stundenbasierte Vergütung beinhalten.
(3) Bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung durch den Kunden bleibt die erstellte Webseite mitsamt ihrer gesamten Funktionalität im Besitz des Anbieters.
(4) Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet, jeglichen Mehraufwand des Anbieters zu vergüten, der daraus resultiert, dass der Kunde seinen
Verpflichtungen gemäß § 3 dieses Vertrages nicht nachgekommen ist.
(5) Soweit eine Abrechnung nach Einzelleistungen oder eine Stundenabrechnung vereinbart ist, verpflichtet sich der Anbieter, den Kunden jederzeit
über die Höhe der Vergütung und Veränderungen dieser zu informieren.
(6) Vergütungspflichtige Mehraufwendungen sind - unabhängig von der gewählten Vergütungsart - Tätigkeiten, die der Auftragnehmer nach Freigabe der
Basisversion oder nach Teilabnahmen (§ 4 Abs. 3) aufgrund von änderungswünschen des Kunden vorgenommen hat, soweit sich die änderungswünsche auf
Leistungen beziehen, die bereits freigegeben bzw. abgenommen worden sind. Derartige Mehraufwendungen werden mit einem Stundensatz in 45,00 EUR zzgl.
Mehrwertsteuer vergütet.
(1) Für Mängel der Website haftet der Anbieter nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 434 ff. BGB).
(2) Der Anbieter ist für die Inhalte, die der Kunde bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Anbieter nicht verpflichtet, die
Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte den Anbieter wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den
Inhalten der Website resultieren, verpflichtet sich der Kunde, den Anbieter von jeglicher Haftung freizustellen und dem Anbieter die Kosten zu
ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden
und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Anbieters auf Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters gilt.
(4) Die Frist für die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen des Kunden beträgt 1 Jahr.
(1)Wenn ein Fertigstellungstermin vereinbart wird, ist dieser Termin für den Anbieter nicht verbindlich, sofern er aus Gründen nicht eingehalten werden kann, die der Kunde allein oder überwiegend zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere im Falle einer Verletzung der Verpflichtungen des Kunden gemäß § 3 dieses Vertrages.
§ 9 Kündigung
(1) Dieser Vertrag kann nur aus wichtigem Grund (§ 314 Abs. 1 BGB) in Textform (§ 126 b BGB) gekündigt werden.
(2) Der Anbieter ist zur Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn
- der Kunde seine Verpflichtungen gemäß § 3 dieses Vertrages nachhaltig verletzt,
- der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Verpflichtung zu Abschlagszahlungen gemäß § 7 Abs. 2 dieses Vertrages nicht nachkommt.
(1) Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
(2) Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die
Stadt Tübingen als Gerichtsstand vereinbart.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt
die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt.
Copyright: HÄRTING Rechtsanwälte, www.haerting.de, mail@haerting.de
Chausseestraße 13, 10115 Berlin, Tel. (030) 28 30 57 40, Fax (030) 28 30 57 44
Schlagwörter: unternehmen | service | agb
Verfasst am 01.01.2007 8:51 von ilimitado OHG